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Düngemittelverordnung: Was gilt für Pflanzenkohle?

Düngemittelverordnung
Dünger versorgen Pflanzen mit wichtigen Nährstoffen und sorgen so für ein besseres Pflanzenwachstum, höhere Erträge sowie einen verbesserten Gesundheitszustand der Pflanzen. Da es eine Vielzahl an Düngemitteln gibt, muss die Anwendung durch eine Verordnung geregelt werden. Dies dient dem Schutz der Umwelt und beim Anbau von Lebensmittelkulturen ebenfalls der Gesundheit der Menschen. Der Einsatz von Pflanzenkohle stellt eine regenerative Methode dar, im Boden Nährstoffe und Wasser pflanzenverfügbar zu halten. Doch was sagt die Düngemittelverordnung zum Einsatz von Biokohlen?

Was sind Düngemittel?

Es gibt viele verschiedene Arten von Düngern und Düngemittel stellt den Sammelbegriff dafür dar. Düngemittel bestehen entweder aus Reinstoffen oder aus Stoffgemischen. Sie sind für die Nährstoffergänzung im Boden konzipiert. Die größte Unterscheidung findet aufgrund des Ursprungs der Düngemittel statt: Man unterscheidet zwischen organischen und mineralischen Düngern. Organische Dünger haben einen pflanzlichen oder tierischen Ursprung und entstehen natürlich oftmals aus Restabfällen aus der Landwirtschaft. Mineralische Dünger werden künstlich hergestellt und die Nährstoffe liegen oftmals in Form von Salzen vor.

Was ist die Düngemittelverordnung?

Abgekürzt wird die Düngemittelverordnung als DüMV. Sie regelt die Zulassung sowie Kennzeichnung von Düngemitteln aller Arten und schreibt außerdem die Anwendung der Dünger auf landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen vor.

Aktualisierung der Düngemittelverordnung

Die aktualisierte EU-Verordnung über Düngemittel ist am 16. Juli 2022 in Kraft getreten. Die wohl größte Veränderung der bisherigen Regelungen stellt die Öffnung des EU-Binnenmarktes für eine Vielzahl an organischen und abfallbasierten Düngern her. Bisher waren ein Großteil der zugelassenen Düngemittel mineralischen Ursprungs. Diese geraten aber zunehmend in Kritik, da sie viel Energie bei der Herstellung benötigen und eine Gefahr für unsere Umwelt darstellen. Etwa 30 % der derzeit verwendeten mineralischen Düngemittel könnten durch organische Düngemittel aus Abfällen ersetzt werden.

Die aktualisierte Düngemittelverordnung erlaubt nicht nur das Inverkehrbringen verschiedener Düngemittel mit Bestandteilen aus Abfällen, sondern beinhaltet auch Klauseln über die sichere Verwendung. Der Wettbewerbsnachteil von organischen Düngern wurde somit größtenteils aufgehoben und Innovationen der Kreislaufwirtschaft wurde der Weg freigemacht! Somit werden Risiken für Umwelt und Gesundheit verringert und die Abhängigkeit von Importen minimiert. Organische Düngemittel waren bisher nur durch Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, welches aufgrund jeweiliger nationaler Vorschriften kompliziert war. Des Weiteren wurden Grenzwerte für Schadstoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen benannt - dies dient dem Bodenschutz.

Nahaufnahme Pflanzenkohle

Pflanzenkohle als Düngemittel

Pflanzenkohle, auch Biokohle genannt, ist karbonisierte Biomasse, die bei der Herstellung CO2 bindet und eine sehr poröse Struktur entwickelt. Dadurch ist sie ein ideales Trägermittel für Wasser und Nährstoffe im Boden. Pflanzenkohle entsteht durch das Verfahren der Pyrolyse. Es können unterschiedliche Biomassen verkohlt werden, besonders effizient ist die Nutzung von Abfällen aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau oder der Kommunen. Dies führt zu einem Recycling diverser Stoffe und der Herstellung von hochwertigen Upcycling-Düngemitteln. Der Einsatz von auf Pflanzenkohle basierten Düngemitteln ist gut für die Landwirtschaft, unsere Umwelt und sicher für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Was sagt die DüMV zu Pflanzenkohle?

Durch den Klimawandel leidet die Landwirtschaft zunehmend an Trockenheit, Starkregen und Veränderungen bei der Nährstoffverfügbarkeit. Der Einsatz von Pflanzenkohle im Ackerbau bietet neben Wasser- und Nährstoffspeicherung auch das Potenzial einer erhöhten Bodenfruchtbarkeit und Mehrerträgen. Zudem wird bei der Herstellung der Pflanzenkohle CO2 gebunden und durch die Einbringung in den Boden kann dieses langfristig gebunden werden. So hilft Pflanzenkohle nicht nur, die Folgen des Klimawandels auf die Landwirtschaft zu bekämpfen, sondern auch dabei, klimaschädliches CO2 in der Atmosphäre zu senken.

Um Biokohle landwirtschaftlich zu nutzen, durfte bisher allerdings nur unbehandeltes Holz als Ausgangsmaterial verwendet werden. Dabei durfte laut EU-Bioverordnung bereits seit 2020 eine Vielzahl an pflanzlicher Biomasse verkohlt werden. Die Ausweitung der erlaubten Ausgangsmaterialien für Pflanzenkohle ermöglicht eine Nutzung von organischen Abfällen aus der Landwirtschaft und fördert so die Kreislaufwirtschaft.

Darüber hinaus wurde ein Grenzwert von 6 mg/kg Trockenmasse für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAK, festgehalten. Dies dient dazu, die Qualität der eingesetzten Pflanzenkohle sicherzustellen.

Dennoch sind nicht alle Arten von Biomasse zur Verkohlung zugelassen. Klärschlamm-Pyrolysat darf weiterhin nicht als Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Diese Entscheidung steht in der Kritik, da es eine gute Phosphor-Quelle darstellen würde.

Gartenprodukte

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Wir bei Wundergarten verfolgen die Mission, Pflanzenkohle und seine zahlreichen Vorteile bekannt zu machen und das nachhaltige Gärtnern sowie die nachhaltige Landwirtschaft mit unseren Produkten voranzutreiben! Pflanzenkohle speichert nicht nur CO₂, sondern überzeugt auch mit seinem natürlichen Wasser- und Nährstoffspeicher. So stellen unsere Produkte eine echte Waffe im Kampf gegen den Klimawandel da: Überwindung von Trockenperioden, Reduzierung von Torf und Düngemitteln, mehr und sichere Erträge sowie Alternativen zu Plastik. Kulturzeiträume von Pflanzen und benötigte Bewässerungen werden reduziert. Die zugesetzte Biokohle bietet die Möglichkeit, große Mengen an CO2 zu binden und dadurch klimapositiven Kulturen zu erzeugen.